Planerin am Schreibtisch mit Grundriss auf Papier und am Bildschirm

Erfolg nach Plan.

Mehr-Wert, den man berechnen kann.

Ein gutes Investitionsgefühl.

Ohne finanzielle Überraschungen.
  • Kompetente Vorab-Planungen
  • Grundstücksbesichtigung
  • Klärung der Bebaubarkeit fürmaximale Nutzung
  • m² Nutzung, GFZ, GRZ
  • Check §34 Bestandsbebauung
  • Check Förderungen
  • Einreichung Vorabplanung bei Stadt oder Landkreis
  • Kompetente Planungs- und Beratungsleistung
  • Realistische Baukosten und Renditerechnung
  • Berechnung des Break Even Point

= 360 Grad Planungspaket zu einem sehr attraktiven Preis

Grafik: Schritt 1, Schritt 2 und Schritt 3 führen zum Projektstart

Fremdgenutzte Immobilien

Eine fremdgenutzte Immobilie stellt eine solide, relativ inflationssichere und attraktive Kapitalanlage in Formeines substanziellen Sachwertes dar. Die Lage, der Zustand, das Management und der Immobilienmarkt ansich sind die wichtigsten Kriterien, die beim Kauf zu beachten sind. Die steuerlichen Vorteile sowie derweitgehende Inflationsschutz machen eine fremdgenutzte Immobilie besonders interessant.

Steuerliche Vorteile im Detail

Anschaffungs- und Herstellkosten

Die anfallenden Anschaffungskosten (wie Notarkosten, Anwalts- und Gerichtkosten, Bereitstellungszinsen)können als Werbungskosten abgesetzt werden.

Zinskosten

Anfallende Zinskosten bei einer Finanzierung einer fremdgenutzten Immobilie können als Werbungskostensteuerlich geltend gemacht werden.

Absetzung für Abnutzung (AfA bzw. Abschreibung)

Sie können jährlich 2 % der Gebäudekosten (über bis zu 50 Jahre) steuerlich geltend machen. Objekte, die vordem Jahr 1925 gebaut wurden, können mit 2,5 % p.a. abgeschrieben werden. Unter gewissenVoraussetzungen ist auch eine höhere Abschreibung möglich. Grundsätzlich können nur die Kosten desGebäudes abgeschrieben werden, nicht die des Grundstücks.

Instandhaltungsrücklage

Instandhaltungsrücklagen sind während der Bildungsphase nicht steuerlich gefördert. Sobald jedoch aus denRücklagen Rechnungen beglichen werden, kann dieser Betrag als Werbungskostenabzug angesetzt werden.

Beispiel

Familie Mustermann erwirtschaftet ein zu versteuerndes Einkommen (ZVE) in Höhe von 80.000 € und zahlt somit 15.656 € an Steuern.
Familie Mustermann hat im letzten Jahr eine Immobilie im Wert von 100.000 € erworben. Nachfolgend die Immobilienbilanz für das aktuelle Jahr.

Aufwand
Sonstige Kosten (absetzbar)
800 €
Sonstige Kosten (nicht absetzbar)
200 €
Zinsen
3.168 €
Tilgung
1.692 €
Summe
5.860 €
Einnahmen
Mieteinnahmen
4.000 €
Steuervorteil
648 €
Eigeninvestition
1.212 €
Summe
5.860 €

Somit investiert Familie Mustermann 101 € monatlich in Ihr Anlageobjekt.

Alle Berechnungen ohne Gewähr. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der © 2024 VorFina GmbH

Mit dem Staat brauchen Sie nicht zu rechnen.

Außer Sie bauen mit uns.

Der Bauverordnungs- und Förderungsdschungel wird täglich unübersichtlicher. Über 15.000 Verordnungen wurden alleine in den letzten 10 Jahren im Bauwesen erlassen. Unser Team bringt Licht ins Dunkel und kümmert sich um die notwendigen Details. Denn jeder Euro zählt. Entscheidend sind zum Beispiel:

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Monteur montiert Module einer großen Photovoltaikanlage

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Mit dem so genannten Energy Sharing eröffnen sich für Sie als Investor oder Vermieter völlig neue Möglichkeiten. Vermieten oder verkaufen Sie Ihren Solarstrom. Ein neues Gebäude eröffnet Ihnen diese Möglichkeiten und verhilft Ihnen zu einer interessanten Zusatzeinnahme. So erreichen Sie Ihren Break Even deutlich schneller:

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Zwei Männer im Beratungsgespräch am Besprechungstisch